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Themen

Politische Straftatbestände

§ 100 Staatsfeindliche Verbindungsaufnahme

War in der DDR als Staatsverbrechen eingestuft. Die Kommunikation mit Organisationen (z. B. Amnesty International, Fluchthilfeorganisationen) und Personenkreisen (aus dem westlichen Ausland) wurde mit diesem Paragrafen bestraft. Bereits der Versuch war strafbar. Bei einer Verurteilung stand eine Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren.


§ 106 Staatsfeindliche Hetze

In der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (ursprünglich „Boykotthetze“), das in weit gefassten, unbestimmten Rechtsbegriffen  u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs bestraft "staatsfeindliche Hetze" mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren.


§ 213 Ungesetzlicher Grenzübertritt

Politisches Delikt, das in der DDR insbesondere das Verlassen der DDR ohne vorherige staatliche Genehmigung oder die nicht erfolgte Rückkehr aus dem Ausland sanktionierte. Bereits das Mitführen von Werkzeug begründete einen schweren Fall, welcher mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden konnte.


§ 214 Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit

"Beeinträchtigung oder Missachtung staatlicher Maßnahmen, Gesetze oder der öffentlichen Ordnung" konnten mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Bereits der Versuch ist strafbar. 


§ 215 Rowdytum

Wurde erst 1968 als Straftatbestand geschaffen. Er diente insbesondere der Strafverfolgung unangepasster Jugendlicher. Bei einer Verurteilung sind bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug möglich. Bereits der Versuch ist strafbar. 


§ 219 Ungesetzliche Verbindungsaufnahme

Politisches Delikt in der DDR, welches insbesondere die Kontaktaufnahme zu ausländischen Organisationen unter Strafe stellte.. Als solche Organisationen wurden etwa westliche Fernseh- und Rundfunkanstalten oder auch Amnesty International angesehen.
Das Strafmaß betrug bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug


§ 220 Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung

Politisches Delikt in der DDR, das in weit gefassten, unbestimmten Rechtsbegriffen  jede negative Äußerung über staatliche Funktionäre oder Institutionen unter Strafe stellte. Bereits ein politischer Witz konnte den Tatbestand erfüllen.
Das Strafmaß war Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.


§ 238 Verletzung von gerichtlichen Maßnahmen und von Zusatzstrafen

Neben der Verurteilung zu einer Haft- oder Bewährungsstrafen konnte das Gericht zusätzliche Erziehungs- oder Kontrollmaßnahmen nach den §§ 47, 48 erlassen. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen konnten mit zwei Jahren Haft bestraft werden.


§ 249 Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten

In der Verfassung der DDR bilden das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit eine Einheit. Das heißt, jeder arbeitsfähige Bürger bzw. Bürgerin muss einer "gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit" nachgehen. Wer nicht arbeitete, konnte wegen "asozialem Verhalten" zu Haftstrafen oder Arbeitserziehung bis zu zwei Jahren bestraft werden. Zusätzlich konnten staatliche Kontrollmaßnahmen angeordnet werden.


§ 256 Wehrdienstverweigerung

Politisches Delikt in der DDR. Die Verweigerung Wehrdienst abzuleisten zog eine Bestrafung nach § 256 des Strafgesetzbuches nach sich mit einem Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren.

Wer war wer in der DDR?

Erich Honecker (1912-1994)

  • 1946-1955 1. Sekretär des Zentralrates der FDJ
  • Verheiratet mit Margot Honecker
  • Organisierte den Bau der Berliner Mauer
  • 1971-1989 Erster Sekretär (ab 1976 Generalsekretär) des Zentralkomitees der SED
  • 1971 Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates
  • 1976 Vorsitzender des Staatsrates des DDR (Staatsoberhaupt)

        Er hatte ab 1976 die drei höchsten Ämter in Partei und Staat inne.

 

Margot Honecker (1927-2016)

  • Geboren als Margot Feist
  • Verheiratet mit Erich Honecker
  • 1963-1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED
  • 1963-1989 Ministerin für Volksbildung der DDR

Erich Milke (1907-2000)

  • 1950-1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED
  • 1950-1953 Staatssekretär und stellvertretender Minister im Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
  • 1957-1989 Minister für Staatssicherheit (MfS)
  • 1960-1989 Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates

Walter Ulbricht (1893-1973)

  • 1950-1971 Generalsekretär des Zentralkomitees der SED
  • 1960 -1971 Oberste Befehlsgewalt über NVA
  • 1960-1971 Vorsitzender des Staatsrats der DDR (Staatsoberhaupt)
  • 1961 befahl Bau der Berliner Mauer

⇒ Er hatte ab 1960 die drei höchsten Ämter in Partei und Staat inne.


Egon Krenz (geb. 1937)

  • 1971-1974 Vorsitzender der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“
  • 1973-1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED
  • Ab 1974 1. Sekretär des Zentralrates der FDJ
  • 1984 Stellvertretender Vorsitzender des Staatsrates
  • 1989 Generalsekretär des Zentralkomitees der SED; Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR

Günter Mittag (1926-1994)

  • 1962-1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED
  • 1966-1989 Sekretär des Zentralkomitees der SED für Wirtschaftsfragen
  • 1973-1976 Erster stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates der DDR
  • 1963-1971/ 1979-1989 Mitglied des Staatsrates der DDR
  • 1982-1989 Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates

 Schlüsselfigur der DDR-Planwirtschaft


Günter Schabowski (1929-2015)

  • 1978-1985 Chefredakteur des SED-Zeitung "Neues Deutschland"
  • 1985-1989 Erster Sekretär der SED-Bezirksleitung Ost-Berlin
  • 1989 Sekretär des Zentralkomitees der SED für Informationswesen ("Regierungssprecher")

⇒  Verkündete am 9.11.1989 auf einer Pressekonferenz die Öffnung der DDR-Grenzen.


Otto Grotewohl (1894-1964)

  • 1912 Eintritt in die SPD
  • 1946 Mitverantwortlich für Zwangsvereinigung zwischen SPD und KPD zu SED
  • 1946-1954 Zusammen mit Wilhelm Pieck Vorsitzender der SED
  • 1949-1964 (Erster) Ministerpräsident der DDR

Heinz Ziegner (1928-2015)

  • 1971-1989 Mitglied der Volkskammer
  • 1973 Mitglied des Zentralkomitees der SED
  • 1974-1989 Erster Sekretär der SED-Bezirksleitung Schwerin

Wolf Biermann (geb. 1936)

  • Liedermacher und Lyriker
  • Siedelte 1953 als Jugendlicher in die DDR über, wandelt sich in den Jahren aber zu Kritiker der DDR und der SED.
  • 1965-1989 Auftrittsverbot als Künstler
  • I976 während einer Tournee durch die BRD ausgebürgert

⇒ Die Ausbürgerung bzw. der Protest darüber sorgte dafür, dass Biermann in der DDR noch bekannter wurde.


Heinrich Rathke (1928-2024)

  • 1971-1984 Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
  • 1977-1981 Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in der DDR (VELK DDR)
  • Engagiert in der Friedensarbeit, für Menschenrechte und Umwelt; Kritik an Wehrkundeunterricht und Strafverfolgung Jugendlicher

⇒ Eingestuft als „negativ-dekadente“ Person.

Entwicklung des MfS

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS), auch als Staatssicherheit oder Stasi bezeichnet, wurde am 8. Februar 1950 gegründet. Das MfS war innenpolitische Geheimpolizei und Ermittlungsbehörde. Es unterlag einzig der Kontrolle der Parteiführung der SED (zunächst  unter Parteichef Walter Ulbricht und ab 1971 unter Parteichef Erich Honnecker), deren Herrschaft sie durchsetze und sicherte. Im Verlauf des 40jährigen Bestehens der Stasi drang sie in alle Lebensbereiche der DDR-Bevölkerung vor und versuchte eine möglichst flächendeckende Kontrolle auszuüben.

 

Aufbau

Gestaltet war das MfS nach sowjetischem Vorbild. Es war militärisch organisiert und streng zentralistisch aufgebaut. Die Leitung über das MfS hatte über 30 Jahre Erich Mielke. Der Hauptsitz war in Ost-Berlin. Wie ein Netz überzog das MfS die DDR mit 15 Bezirksverwaltungen, 209 Kreisdienststellen sowie 17 Untersuchungshaftanstalten.

Die Basis bildeten die Hauptamtliche Mitarbeiter. Ihre Zahl wuchs von 16.000 Mitarbeitenden im Jahr 1956 auf ca . 91.000 im Jahr 1989. Hinzu kamen ca. 200.000 Inoffizielle Mitarbeiter (IM).


Methoden

In der Frühphase ging das MfS gegen politische Gegner, Kritiker oder unliebsame Personen mit offensiver Härte vor. Willkürliche Verhaftungen, körperliche Gewalt, Strafgerichte mit dem Vorwurf der Spionage oder Sabotage führten zu langjährigen Haftstrafen, teilweise auch zu Todesurteilen. Ab den 1970er Jahren kamen subtilere Methode hinzu. Hierzu zählen präventive Überwachung breiter Bevölkerungskreise und flächendeckende Kontrolle, bei denen die Stasi bspw. eng mit der Volkpolizei, dem Amt für Arbeit etc. zusammenarbeitete. Durch „Zersetzungsmaßnahmen“ versuchte die Stasi einzelne Personen gezielt in Verruf zu bringen, sie zu kriminalisieren, ihren privaten und beruflichen Lebensweg sabotieren.


Ende

Im November 1989 wurde das MfS in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umbenannt und sollte eigentlich refomiert werden. Anfang Dezember 1989 besetzten Bürgerinnen und Bürger bzw. Bürgerkomitees die Bezirksverwaltungen, Kreisdienststellen der Staatssicherheit u.a. um die Vernichtung von Akten und Unterlagen zu verhindern und eine Auflösung des MfS zu erwirken.

Meilensteine der DDR Geschichte

1945

08.05.1945   Kriegsende in Europa

02.08.1945   Potsdamer Abkommen


1946

21./22.4.1946 Gründungsparteitag der SED


1949

7.10.1949   Gründung der DDR


1950

08.02.1950 Ministerium für Staatssicherheit wird gegründet

06.07.1950 Görlitzer Vertrag

15.10.1950 Wahl zur Volkskammer


1952

26.05.1952 Abriegelung der innerdeutschen Grenze

9./12.07.1952 "Aufbau des Sozialismus" (Verstaatlichung und Kollektivierung von privaten Betrieben)


1953

17.06.1953 Volksaufstand in der DDR


1956

18.01.1956 Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA)


1959

01.10.1959 Neue Staatsflagge


1961

13.08.1961 Errichtung der Berliner Mauer


1963

17.12.1963 Passierscheinabkommen


1967

12.12.1967 Währungsreform (Neue Banknoten und Münzen


1968

06.04.1968 Neue DDR-Verfassung


1969

03.05.1969 Honecker neuer SED-Parteichef


1972

21.12.1972 Grundlagenvertrag DDR-BRD


1973

18.09.1973 UN-Beitritt


1974

09.01.1974 Egon Krenz wird FDJ-Vorsitzender


1975

01.08.1975 Gipfeltreffen in Helsinki


1978

01.09.1978 Einführung des Wehrkundeunterrichts


1982

25.01.1982 Friedensbewegung


1984

Ende 1984 Lockerung der Ausreisegesetze


1987

17.07.1987 Ende von Fallbeil und Genickschuss


1989

07.05.1989 Manipulation bei Kommunalwahlen

Sommer 1989 Massenflucht aus der DDR

09.09.1989 Ungarn öffnet Eisernen Vorhang

09./10.09.1989 Neues Forum (NF) gegründet

07.10.1989 40 Jahre DDR

18.10.1989 Rücktritt Erich Honnecker; Nachfolger wird Egon Krenz

09.10.1989   Wir sind das Volk

09.11.1989   Öffnung der Berliner Mauer

01.12.1989   Ende der SED-Diktatur

07.12.1989   Runder Tisch konstituiert sich


1990

20.02.1990 Neues Gesetz für die Volkskammerwahl

18.03.1990 Abwahl der DDR

06.05.1990 Freie Kommunalwahlen

01.07.1990 Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion tritt in Kraft

31.08.1990 Einigungsvertrag unterzeichnet

03.10.1990 Ende der DDR

Justiz in der DDR

Die DDR war kein Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz und Gerichtsbarkeit. Es gab zwar unterschiedlichste Gerichte sowie Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälte, aber die Richter, Staats- und Rechtsanwälte wurden durch die SED-Partei bestimmt. Viele Richter und Staatsanwälte waren auch oft selbst Abgeordnete oder Parteiangehörige.

Das Prinzip der Gewaltenteilung, wie wir es aus der heutigen Justiz kennen, gab es in der DDR nicht. Eben so wenig konnten unabhängige Richter eine Kontrollinstanz gegenüber dem Staat ausüben. Eine Gewaltenteilung war in der DDR nicht gewollt, da sie dem sozialistischen Staatsverständnis vom „demokratischen Zentralismus“ völlig widersprach.

Gegenüber den Gesetzen der Volkskammer (Parlament der DDR) gab kein richterliches Prüfungsrecht. Das bedeutet, das staatliches Handeln nicht kontrolliert werden konnte und der Bürger, den staatlichen Entscheidungen letztlich ausgeliefert war. DDR-Bürger besaßen letztlich wenige juristische Möglichkeit, um sich gegen staatliche Entscheidungen zu wehren. Sie konnten beispielsweise sogenannte Eingaben – eine Art Gnadenersuchen- verfassen.

Die Gerichtsbarkeit der DDR war ein politisches Instrument der SED, um den "Aufbau des Sozialismus" voranzutreiben und "Klassenfeinde", also politische Gegner, zu verfolgen. Dies geschah immer in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der DDR-Geheimpolizei. Die politischen Strafverfahren orientierten sich an einem von der Staatssicherheit verfassten Drehbuch. Das Urteil stand unabhängig vom Verhandlungsverlauf bereits im Vorfeld fest. Die politischen Straftatbestände ließen einen großen Interpretationsspielraum zu, daher werden diese Straftatbestände auch als „Gummiparagraphen“ bezeichnet. Für die Betroffenen zeigte sich im politischen Strafrecht das Willkürprinzip der DDR-Justiz.