Logo Dokumentationszentrum Demmlerplatz

Stasi-Untersuchungs­gefängnis
1953 – 1989

Die Anfänge des am 8. Februar 1950 ins Leben gerufenen Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das jenseits staatlicher Kontrolle mit geheimdienstlichen Methoden operierte, reichen in die Zeit vor der DDR-Staatsgründung zurück. Bereits 1945/46 wurden in den Landes- und Provinzialverwaltungen der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) »Ämter für Information« gebildet, die die Ausforschung von Stimmungen und Meinungen betrieben sowie Kon­trollfunktionen gegenüber den Behörden wahrnahmen. Die eigentlichen organisatorischen Vorläufer der DDR-Staatssicherheit waren jedoch die 1947 auf Landesebene gebildeten K5-Dezernate der Kriminalpolizei, die vor allem als Hilfsorgan der sowjetischen Besatzungsmacht fungier­ten. Ihnen oblag unter anderem die gesamte Ermittlungsarbeit für den Befehl Nr. 201 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD). Von Anfang an hatten die K5-Dezernate wegen ihrer engen Anbindung an die sowjetische Geheimpolizei und die SED nur wenig mit einer normalen Kripo-Gliederung gemein. Am 6. Mai 1949 wurden sie in einen eigenständigen Apparat umgewandelt, der die Tarnbezeichnung »Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft« trug. Unterstand diese zunächst der Deutschen Verwaltung des Inneren, des späteren DDR-Innenministeriums, wurde sie dann im Februar 1950 ausgegliedert und in ein eigenständiges Ministerium umgewandelt. 

Entsprechend seinem Selbstverständnis als »Schild und Schwert der Partei« fungierte das MfS als wichtigste und zuverlässigste Machtstütze der SED-Diktatur. Maßgeblich beteiligt war es im Norden der DDR unter anderem im Frühjahr 1953 an der Kampagne gegen Mitglieder der Jungen Gemeinde, in den Jahren 1952 und 1961 an den Zwangsaussiedlungen im Grenz­gebiet zur Bundesrepublik, seit 1961 an der Zurückdrängung Ausreisewilliger sowie in den 80er Jahren an der Bekämpfung innerkirchlicher Basisgruppen. 

Als Untersuchungsorgan in Strafverfahren verfügte das MfS über insgesamt 16 Untersuchungshaftanstalten. Innerhalb dieses Systems zählte das Schweriner Gefängnis zu den größeren Häusern, wobei es aber meist nicht vollständig belegt war. Infolge der räumlichen Nähe zur bundesdeutschen Grenze bildeten Beschuldigte im Zusammenhang mit Fluchtaktionen einen Schwerpunkt unter den Inhaftierten. 

Die Vollzugsbedingungen waren äußerst restriktiv. Die Untersuchungshäftlinge wurden vollständig von der Außenwelt isoliert, erhielten oftmals weder Sprech- noch Schreiberlaubnis und waren ständigen Dauerverhören sowie Nachtvernehmungen ausgesetzt. Noch in der ersten Hälfte der 50er Jahre prägten Gewalt, Folter und Schikanen den Haftalltag. Erst später wurde die rohe Gewalt durch raffiniertere Techniken ersetzt.