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Aktuelle Meldung

20.11.2012, 19Uhr
Dokumentationszentrum Schwerin

Die Verraten und verkauft …
DDR-Rechtsanwälte und Ausreiseantragsteller.

Menschen, die die DDR in den „Westen“ verlassen wollten, waren weitgehend rechtlos. Es war in den meisten Fällen unklar, auf welcher Rechtsgrundlage DDR-Bürger überhaupt einen Antrag stellen konnten. Wer entschied nach welchen Kriterien über diesen Antrag?

Ausreisegruppen wurden kriminalisiert und Rechtsanwälten war es eigentlich verboten, Ausreiseantragsteller zu beraten. Bis heute ist kaum bekannt, wie dieses Rechtsberatungsverbot durchgesetzt wurde. Anwälte – auch im damaligen Bezirk Schwerin – wurden überwacht. Manche Anwälte wurden sogar selbst kriminalisiert, wenn sie in den Verdacht kamen, Antragsteller zu beraten. Andere galten als letzte Hoffnung der Bürger, die die DDR verlassen wollten. In Wirklichkeit war mancher dieser Anwälte aber bei der Stasi „unter Vertrag“. Haben sie ihre Mandanten verraten?<link http: www.lpb-mv.de cms2 lfpb_prod lfpb _downloads _blank>

<link http: www.lpb-mv.de cms2 lfpb_prod lfpb _downloads _blank>Programm/Flyer (412 KB)

Sie sind herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten.


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